Welcher Umsatz bestimmt den Ort von Vermittlungsleistungen?, UVR 2009, Heft 5, S. 153 [Aufsatz]

Wahrscheinlich ist es jeder/jedem Umsatzsteuerpraktiker/in schon einmal so gegangen, dass man einen Sachverhalt zu beurteilen hatte, der banal und einfach schien. Keine Komplexität durch viele Beteiligte, keine neuartigen Transaktionen, bekannte Rechtsvorschriften – also alles ganz einfach. Plötzlich, wenn man sich näher mit den „bekannten Rechtsvorschriften“ befasst, stellt man fest, dass deren Aussage doch nicht so bekannt ist, wie man dachte. Davon handelt der folgende Praxisfall, dem Vermittlungs-Sachverhalte zugrunde liegen, bei denen noch die bis 31.12.2009 geltenden Fassung des § 3a UStG anzuwenden ist. Der Autor bietet aber auch einen Ausblick auf die ab 1.1.2010 geltende Rechtslage.

zitiert: Weber, UR 2009, 834 (839)