Verbraucherschutz

Allgemeines

Wenn Sie meine Leistung als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beziehen, stehen Ihnen bestimmte Verbraucherschutzrechte zu. Verbraucher ist nach der gesetzlichen Bestimmung „jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“

Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Recht, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen.

 

Rechtliche Grundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,

1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist,

2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat,

3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder

4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen.

Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln.

(2) Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

§ 312c Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

§ 312g Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

 

Widerrufsbelehrung

Als Auftraggeber oder dessen Vertreter haben Sie das Recht, den mit mir Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufserklärung kann als Brief gegenüber Ralph Korf, Fasaneriestraße 1, 80636 München, oder als E-Mai gegenüber kontakt@steuer-korf.de, abgegeben werden.

Die Erklärung muss eine eindeutige Aussage darüber enthalten, dass der Auftraggeber oder dessen Vertreter sich entschlossen hat, den (genauer beschriebenen) Vertrag zu widerrufen.

Die Frist von vierzehn Tagen ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wurde.

Als Folge des Widerrufs haben die Beteiligten die jeweils empfangenen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren (Geldzahlungen, aber auch Unterlagen).