Vorsteuerabzug beim Werbemobil, UR 2014 Heft 24 Seite 970

Die Überschrift ist – zugegebenermaßen – verkürzt. Korrekt wäre „Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Lieferung eines Fahrzeugs, welches sie sowohl hoheitlich als auch unternehmerisch verwendet“. Der BFH hat gerade eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine ebenfalls recht neue Entscheidung des Finanzgerichts München zurückgewiesen. Diese beiden Entscheidungen sind Anlass für den nachfolgenden Beitrag.

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