Vorrang der Steuerbefreiungen umgekehrt, Handelsblatt SteuerBoard 26. April 2011

Es gibt Umsätze, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Die meisten dieser Befreiungen führen dazu, dass der leistende Unternehmer keine Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehen kann, welche mit den steuerbefreiten Umsätzen direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, so zum Beispiel die in § 4 Nr. 8 bis 24 UStG genannten Befreiungen. Im Gegensatz zu diesen „abzugsschädlichen” Steuerbefreiungen stehen die nicht abzugsschädlichen Befreiungen in § 4 Nr. 1 – 7 und § 26 UStG. Der Beitrag beschreibt eine neue Anweisung der Finanzverwaltung für die Fälle, in denen ein Umsatz sowohl unter eine abzugsschädliche und eine nicht abzugsschädliche Befreiung fällt.