Negative Preise und verwandte Erscheinungen, UVR 2011 Heft 4 S. 116
Normalen Menschen wird der Begriff „negative Preise“ ebenso unsinnig vorkommen wie „negatives Wachstum“. Trotzdem ist er sinnvoll als Kurzbezeichnung für einen Sachverhalt, in welchem jemand einem Anderen einen Vermögensgegenstand überträgt und dem Abnehmer zusätzlich Geld zahlt. Solche Vorgänge sind kein neues Phänomen. Soweit ersichtlich, werden umsatzsteuerliche Aspekte solcher Transaktionen erstmals im Bereich des Energiehandels angesprochen. Die im Energiesektor vorkommenden Szenarien sind komplex und werden in diesem Beitrag nicht vertieft behandelt. Trotzdem war Verwaltungsmeinung zu „nicht mehr positiven“ Preisen in diesem Bereich Anlass für eine Darstellung derartiger Fälle.
Zitiert: Backes, MwStR 2017, 222, 225 Fn. 18