Gestaltungen bei der Tarifierung, in: 100 Jahre Umsatzsteuer in Deutschland 1918 – 2018, Festschrift; Hrsg. Umsatzsteuerforum e.V. Bundesministerium der Finanzen, Köln, 2018; S. 273; mit Thomas Peterka

Unter Einreihung versteht man die Zuordnung einer Ware zu einer bestimmten (Unter-) Position der Kombinierten Nomenklatur (KN), also letztlich einer Zolltarifnummer in den Zolltarif (dazu weiter unten unter ..). Der Begriff Ware ist weder im Zoll- noch im Umsatzsteuerrecht definiert. Im Zollrecht erfolgt der Rückgriff auf eben diese Kombinierte Nomenklatur, in der alle Waren eingereiht werden können.