Elektronische Signatur als Rechnungs- oder bloßes Übermittlungselement, UR 2013, Heft 4-5, S. 183-188

In der neueren Rechtsprechung des BFH gibt es Entscheidungen, aus denen man – bei aller Vorsicht – wohl folgende Tendenzen erkennen kann:

Abrechnungsdokumente entfalten in Abhängigkeit von ihren Inhalten unterschiedliche Wirkungen.

Es gibt heilbare und fundamentale, nicht heilbare Mängel.

Die Beseitigung heilbarer Mängel führt möglicherweise zu einer rückwirkend eintretenden Vorsteuerabzugsberechtigung des Rechnungsempfängers.

Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob eine fehlende elektronische Signatur einen Mangel darstellt und, wenn ja, welcher Art dieser Mangel ist.

Der Beitrag ist in Verbundenheit Werner Widmann zugeeignet, dessen „Veranlagungshandbuch zur Umsatzsteuer“ in einigen Auflagen auch beim Verfassen dieses Aufsatzes sehr nützlich war.