Der Mehrwertsteuer-Aktionsplan der Europäischen Kommission; in: Informationen AWV Heft 3 Mai/Juni 2017, Seite 13

Steuern und Zölle sind das größte Hindernis des grenzüberschreitenden Handels. Deswegen wurden schon vergleichsweise kurz nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 die Zölle für den innergemeinschaftlichen Handel abgeschafft, nämlich 1969. Die neben dem Zoll meistens erhobene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sollte sicherstellen, dass Waren aus dem Ausland nicht nur deswegen billiger als die heimischen Produkte waren, weil weniger Steuern auf ihnen lastete. Ausfuhren waren in der Regel steuerfrei, Einfuhren wurden der EUSt unterworfen.