Tertium datur – (Sach-)Einlage und Leistungsaustausch (mit Nina Verena Schneider), in: Kirchhof/Nieskens (Hrsg.) Festschrift für Wolfram Reiß, Köln 2008, S. 213 [Buchbeitrag / Ko-Autor]
Ausgangslage und Befund
Eingrenzung des Themas
Die Auffassung von Rechtsprechung und Verwaltung
Die Meinungen im Schrifttum
Zweifel am Vorliegen einer steuerbaren Leistung
Überlegungen zur bisherigen Diskussion
Lösungsvorschlag:
Eine Person, die einer Gesellschaft eine Lieferung oder sonstige Leistung „als Investor“ erbringt, handelt weder entgeltlich noch unentgeltlich. Hierfür ist unerheblich, ob die Person bereits an der Gesellschaft beteiligt ist oder sich erstmal beteiligen will. Ebenso unbeachtlich sind die Rechtsform des Leistungsempfängers und die Frage, ob die Gesellschaft bereits vor der Investitionshandlung besteht oder erst mit ihr begründet wird. Deshalb müssten diese Grundsätze auch auf Investitionshandlungen in Einzelunternehmen übertragbar sein, zum Beispiel durch Begründung einer stillen Gesellschaft.