Anm. zu Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urt. v. 15. 9. 2016, 4 K 50236/13 zum Betrieb eines Schwimmbades, Steuern der Energiewirtschaft 2016, Heft November/Dezember, S. 18
Die sorgfältig begründete Entscheidung enthält aus heutiger Sicht keine Neuigkeiten, sondern kann sich auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen. Diese ist aber erst nach dem Vertragsabschluss zwischen der Klägerin und der Gemeinde (im Jahr 2004) ergangen. Die Bescheide für die Streitjahre 2007 und 2009 wurden erst 2013 erlassen, die Einspruchsbescheide ebenfalls.