Mandantenblatt

 

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A. Informationen und Dokumente nach Geldwäschegesetz

I. Identifizierung des Vertragspartners (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG)*

1. Natürliche Person

 

Name*
Geburtsort*
Geburtsdatum*
Staatsangehörigkeit*
Anschrift*

 

2. Juristische Person oder Personengesellschaft

Firma, Name oder Bezeichnung*
Rechtsform*
Registernummer soweit vorhanden*
Wir sind an einer Börse notiert
JA, bitte Wertpapier-Kennnummer angeben
NEIN, bitte weiter ausfüllen
Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung*
Namen aller  Mitglieder des Vertretungsorgans* (1)
Ist ein Mitglied des Vertretungsorgans eine juristische Person? (2)
Wenn JA, bitte weiter ausfüllen (3)
Firma, Name oder Bezeichnung*
Rechtsform*
Registernummer soweit vorhanden*
Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung*

 

(1) Vorstand, Geschäftsführung

(2) Beispielsweise bei einer GmbH & Co. KG, in der die GmbH die Geschäfte führt

(3) Bitte für jede juristische Person mit Vertretungsbefugnis diese Angaben machen

 

II. Identifizierung des/der wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG)*

Der Vertragspartner handelt für sich und nicht auf Veranlassung eines anderen
Wenn NEIN, 1.  bitte Name und Anschrift der Person/en angeben, für den/die der Vertragspartner handelt*
Der Vertragspartner ist eine juristische Person oder Personengesellschaft  und nicht an einer Börse notiert:  Name und Anschrift der Person(en), welche mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 Prozent der Anteile am Vertragspartner hält/halten*

 

 

III. Überprüfung der Identität des Vertragspartners (§§ 11 Abs. 4 GwG)* Bitte fügen Sie die genannten Dokumente Ihrer Anfrage bei

 

1. Natürliche Person

Amtlicher Ausweis mit Lichtbild des Inhabers (Pass, Personalausweis, Pass- oder Ausweisersatz) (bei persönlicher Anwesenheit)
Beglaubigte Kopie eines Ausweises wie oben

 

2. Juristische Person oder Personengesellschaft

Auszug aus dem Handels- oder vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis
Gründungs- oder gleichwertige beweiskräftige Dokumente

 

Ich erhebe die mit * markierten Angaben nach dem  „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) – Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist“. Einen Auszug des Gesetzes finden Sie auf meiner Webseite, die vollständige Fassung unter

http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html

§ 11 Absatz 6 GwG lautet: „Der Vertragspartner eines Verpflichteten hat dem Verpflichteten die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung erforderlich sind. Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen, hat er diese Änderungen unverzüglich dem Verpflichteten anzuzeigen. Der Vertragspartner hat gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will. Mit der Offenlegung hat er dem Verpflichteten auch die Identität des wirtschaftlich Berechtigten nachzuweisen.“.

Das heißt: Sie sind gesetzlich verpflichtet, mir die Informationen und Unterlagen zu geben, die ich brauche, um Sie zu identifizieren.

 

B. Praxisrelevante Informationen

Hinweis: Soweit die nachstehenden Daten nicht zur Identifizierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft erhoben werden müssen, sind die Angaben freiwillig im Sinne des Datenschutzrechts.

Wer ist/sind Ansprechpartner/in/nen für die Anfrage? (Name(n), Vorname(n))
Telefon Ansprechpartner/in/nen
Mail Ansprechpartner/in/nen
Normale Erreichbarkeit von / bis
Wer wird Vertrag unterschreiben? (Name(n), Vorname(n)) Funktion (4)
Woraus ergibt sich Zeichnungsbefugnis? (5)
Alleine oder gemeinschaftlich?
Andere Anschrift als Hauptniederlassung?

 

(4) Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in, Leiter/in Steuern, Rechnungswesen etc.

(5) Bei Vorstand, Geschäftsführer/in, Prokurist/in aus dem Handelsregister, bei anderen Personen entweder durch Handlungsvollmacht (auch im Handelsregister) oder Einzelvollmacht – bitte gegebenenfalls beifügen