Zuordnungsüberlegungen nach Einschränkung der „Seeling-Verwendung“, UVR 2011 Heft 2 S. 60

Mit den Änderungen der §§15, 15a UStG durch Art. 4 des Jahressteuergesetzes 2010 ist Art. 168a der MwStSystRL rechtzeitig umgesetzt worden. Das heißt im Ergebnis in Deutschland , dass ein Unternehmer für ein auch für nichtunternehmerische Zwecke genutztes Grundstück nicht mehr in den vollen Vorsteuerabzug vornehmen kann. Der Beitrag zeigt die ab 1.1.2011 geltende Rechtslage auf und beschreibt, welche Überlegungen vor der Zuordnungsentscheidung angestellt werden sollten.

Zitiert: UVR 2012, 41; 101.
Sterzinger, UVR 2015, 109, 112 Fn. 22