Anmerkung zu BFH 18.12.2008 V R 80/07 Steuern der Energiewirtschaft 2009, Mai, S. 13

Es ging um die Veräußerung von Strom, der mit einem von einer Privatperson betriebenen Blockheizkraftwerk erzeugt wurde und um die Beurteilung der Unter­nehmereigenschaft. Das Urteil erhöht die Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber deutlich, und es nimmt ideologische Wertungen aus der Umsatzsteuer. Die Förderung durch EEG und KWKG findet ja außerhalb des Umsatzsteuerrechts statt, was der BFH in der vorliegenden Entscheidung wieder deutlich gemacht hat.