Option über die Grenze, UVR 2019, Heft 8, S. 248, 1.8.19
Im Ausland ansässige Unternehmer, die im Inland steuerfreie Umsätze erbringen, müssen sich grundsätzlich in Deutschland für Umsatzsteuerzwecke erfassen lassen und Steueranmeldungen (Voranmeldungen und Jahreserklärungen) abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das vermeiden. Der Beitrag zeigt die Möglichkeiten für dieses Szenario auf und den Prüfungsbedarf für die gegenläufige Leistungsrichtung.